Beweissicherung an Gebäuden und baulichen Einrichtungen

Beweissicherung an Gebäuden und baulichen Einrichtungen

Während einer Baumaßnahme kommt es sowohl im Hochbau, jedoch noch mehr im Tiefbau, zu unvermeidlichen Erschütterungen des Erdreiches und benachbarter Gebäude. Besonders ist dies bei Tiefbauarbeiten der Fall, bei denen mit Rammpfählen oder Rammwänden gearbeitet werden muss. Die tieffrequenten Schwingungen übertragen sich über viele Meter weit auf die Umgebung und können im ungünstigen Fall Risse und andere Schäden in Gebäuden verursachen. Aber es kann auch beim Bewegen von Erdmassen, wie zum Beispiel dem Aushub einer Baugrube, oder dem künstlichen Absenken des Grundwasserspiegels zu Baugrundsetzungen und daraus resultierenden Setzungsrissen an anderen Bauwerken kommen.

Unabhängig davon, ob es um die eigene Baumaßnahme geht, oder Sie Betroffener einer fremden Baumaßnahme sind, empfehlen wir Ihnen eine lückenlose Beweissicherung bereits zu Beginn (Ist-Zustand) und danach zu periodischen Zeitpunkten zur Überprüfung des Soll-Zustands. Nur so sind später Schadenersatzansprüche zu klären.

Mittels einer Foto-Dokumentation und bei Bedarf dem Anbringen von Riss-Monitoren und einer geodätischen Beweissicherung sind Sie auf der sicheren Seite und haben im Schadensfall aussagekräftige Beweise für eine Sanierung oder eine Kostenermittlung.

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